Bis zu 600 Hrywnja bis zur Rente: Wer in der Ukraine kann eine Aufstockung erhalten.


Ukrainern wurde erklärt, wer von den Rentnern eine Aufstockung zu den Zahlungen erhalten kann.
Wie 'Hvylya' überträgt, berichtet die Pfü.
Bestimmte Gruppen von Rentnern in der Ukraine haben Anspruch auf einen Alterszuschlag zur Rente, dessen Höhe zwischen 300 und 570 Hrywnja variiert. Dieser Zuschlag ist Rentnern mit vollständiger Versicherungsdauer zugänglich.
Ab einem Alter von 70 Jahren können ukrainische Rentner eine monatliche Ausgleichszahlung erhalten. Die Höhe dieses Zuschlags steigt mit dem Alter:
- 70 Jahre — 300 Hrywnja
- 75 Jahre — 456 Hrywnja
- 80 Jahre — 570 Hrywnja
Der Zuschlag wird automatisch ab dem Tag gewährt, an dem das entsprechende Alter erreicht wird. Die Hauptanforderung für den Erhalt der Aufstockung ist, dass die Rentenhöhe weniger als 10 340 Hrywnja betragen muss.
Es ist zu beachten, dass Rentner im Alter von 70–74 Jahren bereits 300 Hrywnja Aufstockung erhalten, sodass bei Erreichen des 75. Lebensjahres die tatsächliche Erhöhung 156 Hrywnja betragen wird (Differenz zwischen 456 und 300 Hrywnja).
Rentner im Alter von 65 Jahren mit vollständiger Versicherungsdauer dürfen keine Rente unter 40% des Mindestlohns erhalten. Das bedeutet, dass Rentner, die zum Zeitpunkt der Rentenzuteilung eine vollständige Versicherungsdauer haben, nach Erreichung des 65. Lebensjahres weniger als 3 200 Hrywnja erhalten dürfen.
Die Höhe der Zuschläge entspricht der Differenz zwischen 3 200 Hrywnja und der Rente des Ukrainers. Für arbeitende Rentner wird eine Neuberechnung der Rente unter Verwendung des neuen Mindestlohns nach Beendigung der Arbeit oder Aufhebung der Geschäftstätigkeit durchgeführt.
Solche Alterszuschläge zur Rente werden automatisch gewährt, d.h. es ist nicht erforderlich, sich an die Rentenversicherung zu wenden.
Früher wurde den Ukrainern erklärt, ob Vertriebene ihre Bank für den Erhalt der Rente wechseln können.
Analyse:
Laut Informationen der Rentenversicherung stehen ukrainischen Rentnern Zuschläge zur Rente nach verschiedenen Kriterien zur Verfügung. Der Alterszuschlag ist Rentnern mit vollständiger Versicherungsdauer zugänglich und hängt vom Alter des Rentners ab. Zudem muss der Rentenbetrag unter einem bestimmten Betrag liegen, um die Aufstockung zu erhalten. Die Zuschläge zur Rente werden automatisch ab dem Tag gewährt, an dem das entsprechende Alter erreicht wird, sodass kein Bedarf besteht, sich an die Rentenversicherung zu wenden.
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