Ukrainern wurde erklärt, wie sie keine Subvention verlieren, wenn ein Familienmitglied im Ausland ist.


Die Ukraine löst das Problem der Gewährung von Wohnsubventionen für Ukrainer im Ausland
Viele Ukrainer sind aufgrund des Krieges gezwungen, ihre Heimat zu verlassen und im Ausland zu leben. Dies stellt sie vor eine Reihe von Fragen zur Gewährung von Wohnsubventionen.
Der ukrainische Rentenfonds hat auf drei der wichtigsten Fragen zur Gewährung von kommunalen Vergünstigungen während des Aufenthalts im Ausland geantwortet.
Die Gewährung der Subvention während eines langen Aufenthalts im Ausland
Ein Haushalt kann eine Wohnsubvention erhalten, wenn eines seiner Mitglieder sich länger als 60 Tage im Ausland aufhält. Es gibt jedoch einige Nuancen. Bei der Antragstellung muss der langfristige Aufenthalt eines Familienmitglieds im Ausland angegeben werden. In diesem Fall wird diese Person bei der Berechnung der Subvention nicht berücksichtigt. Ihre Einkommen und Normen für Wohnungen und kommunale Dienstleistungen werden bei der Gewährung der Subvention nicht berücksichtigt.
Es ist wichtig zu beachten, dass, wenn der langfristige Aufenthalt im Ausland nicht angegeben wurde und die Subvention unter Berücksichtigung dieser Person berechnet wurde, die Subventionszahlung eingestellt wird und die überzahlten Beträge zurückgezahlt werden müssen.
Die Verpflichtung, über die Ausreise ins Ausland zu informieren
Es ist erforderlich, dem ukrainischen Rentenfonds innerhalb von 30 Tagen über den langfristigen Aufenthalt eines Haushaltsmitglieds im Ausland von mehr als 60 Tagen während des Zeitraums, für den die Subvention gewährt wird, zu informieren. Die Benachrichtigungsfrist für Bewohner bestimmter Regionen wird um einen Monat nach Beendigung oder Aufhebung des Kriegsrechts in der Ukraine verlängert.
Folgen verspäteter Information
Wenn der ukrainische Rentenfonds einen langfristigen Aufenthalt eines Haushaltsmitglieds im Ausland feststellt, wird die Subventionszahlung eingestellt. Um eine Subvention zu erhalten, muss ein neuer Antrag gestellt werden, der jedoch nur zu Beginn einer neuen Heiz- oder Nicht-Heizsaison berücksichtigt wird.
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