Der PFA klärte die Berechnung der Einnahmen für die Gewährung von Wohnzuschüssen.


Die Rentenversicherung der Ukraine hat detaillierte Informationen über die Fristen bereitgestellt, innerhalb derer die Einnahmen bei der Gewährung von Wohnzuschüssen berücksichtigt werden. In der Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass die Berechnung von dem Monat der Anfrage abhängt.
Laut den veröffentlichten Informationen wurde für jeden Monat der Anfrage ein bestimmter Zeitraum festgelegt, in dem die Einnahmen berücksichtigt werden.
Insbesondere wurden für Anfragen im Zeitraum von Februar bis Dezember klare Quartale des vorhergehenden und des aktuellen Jahres definiert, die berücksichtigt werden: III-IV Quartal des vorhergehenden Jahres, IV Quartal des vorhergehenden Jahres - I Quartal des aktuellen Jahres, I-II Quartal des aktuellen Jahres und II-III Quartal des aktuellen Jahres.
Für Renteneinnahmen gibt es drei verschiedene Optionen. Wenn der Zuschuss zu Beginn der Heizperiode gewährt wird, wird die Rentenhöhe für August des aktuellen Jahres berücksichtigt.
Bei der Gewährung zu Beginn der nicht-heizbaren Saison wird die Rentenhöhe für März des aktuellen Jahres berücksichtigt. Im Falle der Gewährung nicht zu Beginn der Heiz- oder nicht-heizbaren Saison wird die Rentenhöhe für den vorhergehenden Monat berücksichtigt.
Es wird separat darauf hingewiesen, dass der Zuschuss zum Kauf von Brennstoffen von den Einnahmen des Haushalts des vergangenen Jahres abhängt.
Die Regelungen zur Gewährung von Wohnzuschüssen werden durch den Beschluss des Kabinetts der Ministerien der Ukraine vom 21.10.1995 Nr. 848 'Über die Vereinfachung des Verfahrens für die Gewährung von Zuschüssen an die Bevölkerung zur Erstattung der Kosten für die Zahlung von Wohn- und Kommunaldienstleistungen, zum Kauf von Brennstoffen' geregelt.
Auch möchten wir daran erinnern, dass die Rentenversicherung der Ukraine das Verfahren zur Erlangung von Vergünstigungen bei einem Wohnortwechsel vereinfacht hat.
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